Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab 01.01.2019
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an: Fahrschule Stricker Tel: 078 645 75 65 oder per Email: manuel_stricker@me.com
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem Bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Fahrschule Stricker verpflichtet sich, den Fahrschülerinnen und Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodischdidaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.
Eine kleine Fahrlektion für die Kategorie B dauert 50 Minuten. Eine grosse Fahrlektion dauert 75 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.
Die Tarife werden auf der Webseite veröffentlicht.
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden (Sonn- und Feiertage gelten nicht). Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) wird die Lektion zum vollen Lektionspreis verrechnet.
Fahrschüler/innen sind während dem praktischen Unterricht sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Stricker über die Mobiliar Versicherung (Vollkasko- und Unfalldeckung) ohne Selbstbehalt versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt die Fahrschülerin oder der Fahrschüler einen einmaligen Betrag von CHF 90.-
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen der Fahrlehrer Manuel Stricker dabei ist oder ein Prüfungsexperte des Strassenverkehrsamtes. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
Fahrlektionen müssen sofort beglichen werden (Barzahlung). Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt. Bricht eine Fahrschülerin oder ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden die restlichen Fahrstunden aus einem Abo gutgeschrieben, aber nicht zurückerstattet. Das Guthaben ist 2 Jahre gültig. Die Kosten der Versicherung werden nicht zurückerstattet.
Jegliche Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.
Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 2 Fahrstunden und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes). Bei Mahnungen entstehen zusätzlich Kosten von CHF 150.00.
Alle Angaben auf meiner Webseite wurden sorgfältig geprüft. Ich bemühe mich, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.
Für den Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Webseiten wird keine Haftung übernommen.
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Fahrschule Stricker ist berechtigt Personendaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt werden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Stricker ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtstand ist der Sitz der Fahrschule. Gültig ab 01.01.2019.